Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061

Eine Regalprüfung ist die fachgerechte Inspektion ortsfester Regalsysteme aus Stahl nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Bei Lagertechnik.de prüfen geprüfte Regalinspekteure Ihre Regalanlagen herstellerunabhängig und bundesweit, ohne Ihren Lagerbetrieb zu unterbrechen. Sie erhalten Prüfbericht, Mängelbewertung, Maßnahmenplan und Prüfplakette als dokumentierten Nachweis. Jetzt Angebot anfordern.

Prüfbericht, Prüfplakette und Maßnahmenplan inklusive

Regalprüfung nach DIN EN 15635 von Lagertechnik.de
  • Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061

    Prüfung aller gängigen ortsfesten Regalsysteme inklusive Prüfbericht, Mängelbewertung und Kennzeichnung.
    Die DGUV Information 208-061 ersetzt die frühere DGUV Regel 108-007.

  • Regalprüfung im laufenden Betrieb

    Wir prüfen Ihre Regale, ohne Ihre Lagerprozesse unnötig zu unterbrechen.

  • Inspektionsvertrag

    Drei Jahre feste Prüftermine mit Terminüberwachung und automatischer Erinnerung.

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    So funktioniert die Regalprüfung bei Lagertechnik.de

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    Warum die Regalprüfung Pflicht ist

    Defekte oder überlastete Regale gefährden die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Ihren Warenbestand. Laut DIN EN 15635, DGUV Information 208-061 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Sie als Betreiber verpflichtet, jedes ortsfeste Regalsystem mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

    Die Prüfpflicht gilt für alle gewerblich genutzten ortsfesten Regalsysteme aus Stahl. Ob Palettenregal, Kragarmregal oder Fachbodenregal: Sobald ein Regalsystem betrieblich eingesetzt wird, unterliegt es der regelmäßigen Inspektion durch eine befähigte Person.

    Wenn Sie Prüfintervalle versäumen oder Schäden nicht dokumentieren, riskieren Sie Haftungsansprüche, Bußgelder und Probleme bei Audits durch Behörden oder Versicherer.

    Wann war Ihre letzte Regalprüfung? Wenn der Termin länger als 12 Monate zurückliegt, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regalinspekteure von Lagertechnik.de sind qualifiziert nach DIN EN 15635, Punkt 9.4.2.3 (Experteninspektion) und führen die Prüfung herstellerunabhängig, fachgerecht und bundesweit durch.

    Was ist eine Regalprüfung?

    Bei einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 werden alle tragenden und sicherheitsrelevanten Bauteile Ihrer Regalanlage auf Schäden, Verformungen und Abweichungen von den Herstellervorgaben geprüft. Zusätzlich kontrolliert der Regalinspekteur Belastungsschilder, Kennzeichnungen und den tatsächlichen Aufbau im Abgleich mit der vorgesehenen Nutzung.

    Ziel der Regalprüfung ist es, die sichere Nutzung der Regalanlage zu bewerten und Mängel so zu dokumentieren, dass daraus klare Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Prüfung endet mit einem nachvollziehbaren Nachweis in Form von Prüfbericht, Mängelbewertung, Maßnahmenplan und Prüfplakette als dokumentiertem Prüftermin.

    Die Sichtprüfung erfolgt am beladenen Regal. Die Regalanlage muss für die Inspektion nicht entleert oder freigeräumt werden. Der Regalinspekteur beurteilt alle sicherheitsrelevanten Bauteile im tatsächlichen Nutzungszustand.

    Für Unternehmen ist die Regalprüfung damit ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit, der Lagerorganisation und der rechtssicheren Dokumentation.

    Welche Regale sind prüfpflichtig?

    Regalprüfung oder Regalinspektion: Was ist der Unterschied?

    Regalprüfung und Regalinspektion bezeichnen denselben Vorgang. Die Begriffe werden in den Regelwerken und in der betrieblichen Praxis unterschiedlich verwendet, meinen aber dieselbe Leistung.

    Der Begriff Regalinspektion stammt aus der DIN EN 15635. Die Norm unterscheidet drei Stufen: die Sofortmaßnahme bei erkannten Schäden durch jeden Mitarbeiter im Lager, die regelmäßige Sichtkontrolle durch geschultes Betriebspersonal und die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person. Wenn von Regalinspektion die Rede ist, ist in der Regel diese Experteninspektion gemeint.

    Der Begriff Regalprüfung ist in der Betriebssicherheitsverordnung und in der DGUV Information 208-061 gebräuchlich. In der Praxis hat sich Regalprüfung als der geläufigere Begriff durchgesetzt.

    Für Sie als Betreiber ändert die Begriffswahl nichts an der Pflicht und nichts am Leistungsumfang. Ob in Ihrem Unternehmen Regalprüfung oder Regalinspektion gebräuchlich ist: Was geprüft wird, wie dokumentiert wird und welche Normen gelten, ist in beiden Fällen identisch.

    Regalprüfung nach DIN EN 15635: Regalprüfer von Lagertechnik.de

    Welche Vorschriften gelten für die Regalprüfung?

    Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Drei Regelwerke bilden den rechtlichen Rahmen für Ihre Regalprüfung:

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    DIN EN 15635

    Die DIN EN 15635 ist die europäische Norm für die Nutzung und Wartung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl. Sie definiert die Anforderungen an die Regalprüfung, die Klassifizierung von Schäden nach Gefahrenstufen (Grün, Orange, Rot) und die Qualifikation der befähigten Person für die jährliche Experteninspektion.

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    DGUV Information 208-061

    Die DGUV Information 208-061 konkretisiert die Anforderungen der Berufsgenossenschaften an die sichere Verwendung von Lagereinrichtungen. Sie ersetzt die frühere DGUV Regel 108-007 und beschreibt unter anderem die Pflicht zur wöchentlichen Sichtkontrolle durch geschultes Betriebspersonal sowie die jährliche Inspektion durch eine befähigte Person.

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    Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV)

    § 14 der Betriebssicherheitsverordnung regelt die Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Sie als Betreiber bedeutet das: Sie sind verantwortlich dafür, dass Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festgelegt und eingehalten werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

    Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden?

    Aus dem Zusammenspiel von Betriebssicherheitsverordnung, DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 ergeben sich zwei klar getrennte Prüfebenen für Ihre Regalanlagen:

    • Mindestens einmal jährlich: Experteninspektion durch eine befähigte Person (Regalinspekteur nach DIN EN 15635)
    • Regelmäßige Sichtkontrollen: Wöchentlich durch geschultes Betriebspersonal (DGUV Information 208-061). Für die Durchführung und Dokumentation der wöchentlichen Regalchecks bietet Lagertechnik.de die Regalchecker-App RICmobile an.
    • Dokumentation: Alle Prüfungen müssen Sie nachvollziehbar dokumentieren und aufbewahren

    Wenn Sie die Regalprüfung frühzeitig planen, reduzieren Sie den Abstimmungsaufwand und schaffen klare Abläufe in Ihrem Lager.

    Wer darf die Regalprüfung durchführen?

    Die jährliche Experteninspektion darf nur durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Qualifikation sind in der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) allgemein und in der DIN EN 15635, Punkt 9.4.2.3, speziell für die Regalprüfung geregelt. Vorausgesetzt werden unter anderem eine einschlägige Fachausbildung, ausreichende Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der relevanten Normen und typischen Schadensbilder bei ortsfesten Regalsystemen aus Stahl.

    Die Regalinspekteure von Lagertechnik.de erfüllen diese Anforderungen: Sie verfügen über eine abgeschlossene Fachausbildung im Bereich Lagertechnik und über langjährige Berufserfahrung in der Inspektion ortsfester Regalsysteme.

    Wann ist eine außerplanmäßige Regalprüfung erforderlich?

    Neben der jährlichen Experteninspektion und den wöchentlichen Sichtkontrollen kann eine außerplanmäßige Prüfung erforderlich werden. Nach einem Unfall, einer Kollision mit einem Flurförderzeug oder einem vergleichbaren Schadensereignis muss die betroffene Regalanlage sofort kontrolliert werden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Betreiberverantwortung nach § 14 BetrSichV: Sie als Betreiber müssen sicherstellen, dass ein beschädigtes Arbeitsmittel erst nach einer Prüfung durch eine befähigte Person wieder genutzt wird. Bis zur Freigabe ist der betroffene Bereich zu sperren.

    Was wird bei einer Regalprüfung geprüft?

    Die Regalprüfung umfasst die strukturierte Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile, Kennzeichnungen, Belastungsangaben und Auffälligkeiten.

    Prüfung tragender und sicherheitsrelevanter Bauteile

    Geprüft werden unter anderem:

    • Rahmen
    • Traversen
    • Sicherungen und Verbindungselemente
    • Fußplatten
    • Verankerungen und Bodenanschlüsse

    Prüfung von Belastungsschildern und Kennzeichnungen

    Auch Kennzeichnungen sind sicherheitsrelevant. Deshalb wird geprüft:

    • ob Belastungsschilder vorhanden und lesbar sind
    • ob Kennzeichnungen vollständig sind
    • ob die tatsächliche Nutzung zur vorgesehenen Belastung passt

    Prüfung auf Schäden, Verformungen und Abweichungen

    Ein zentraler Teil der Regalprüfung ist die Erkennung von:

    • Anfahrschäden
    • Verformungen
    • sichtbaren Schiefstellungen
    • beschädigten oder fehlenden Bauteilen
    • unzulässigen Umbauten
    • nachträglich veränderten Ebenen oder Konstruktionsteilen

    Abgleich mit Aufbau und Herstellervorgaben

    Neben sichtbaren Schäden wird auch geprüft, ob die Regalanlage so aufgebaut und genutzt wird, wie es vorgesehen ist. Dazu gehört der Abgleich von tatsächlichem Aufbau, Herstellervorgaben und sicherer Nutzung im Lageralltag.

    Was passiert bei festgestellten Mängeln?

    Wenn bei der Regalprüfung Mängel erkannt werden, werden diese nachvollziehbar dokumentiert und vor Ort gekennzeichnet. Im Prüfbericht wird dokumentiert, welche Abweichungen festgestellt wurden und wie diese fachlich einzuordnen sind. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für interne Abstimmungen, Nachweise und weitere Schritte.

    Wie werden Schäden bei der Regalprüfung bewertet?

    Die Bewertung von Schäden erfolgt nach dem Ampelprinzip der DIN EN 15635. Jeder festgestellte Mangel wird einer von drei Gefahrenstufen zugeordnet. Diese Klassifizierung gibt Ihnen eine klare Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen:

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    Gefahrenstufe Grün

    Eine grüne Einstufung weist auf eine geringe Auffälligkeit hin. Die sichere Nutzung der Regalanlage ist in der Regel weiterhin möglich. Dennoch sollte der Zustand beobachtet und im Rahmen der betrieblichen Organisation dokumentiert werden.

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    Gefahrenstufe Orange

    Eine orange Einstufung weist auf einen relevanten Mangel hin. Hier besteht Handlungsbedarf. Die betroffenen Stellen sollten zeitnah instand gesetzt oder organisatorisch abgesichert werden, damit aus dem Mangel kein akutes Sicherheitsrisiko entsteht.

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    Gefahrenstufe Rot

    Eine rote Einstufung weist auf einen schweren Mangel hin. In diesem Fall besteht sofortiger Handlungsbedarf. Das betroffene Regal ist für die weitere Nutzung gesperrt, bis das beschädigte Bauteil repariert oder ausgetauscht wurde.

    Nach der Prüfung: Regalreparatur und Schutzmaßnahmen

    Wenn bei der Regalprüfung Schäden festgestellt werden, können Sie die Regalreparatur direkt bei Lagertechnik.de beauftragen. Sie erhalten ein Angebot für die fachgerechte Instandsetzung oder den Austausch betroffener Bauteile – aus einer Hand, ohne zusätzliche Anbietersuche.

    Reparaturen nach Herstellervorgaben

    Die DIN EN 15635 schreibt vor, dass Reparaturen an Regalanlagen nach den Vorgaben des jeweiligen Regalherstellers erfolgen müssen. Beschädigte Bauteile dürfen nicht eigenmächtig verändert, nachgeschweißt oder durch Bauteile ersetzt werden, die nicht der Herstellerspezifikation entsprechen. Zulässig ist neben dem Austausch ein Reparaturverfahren, für das ein Fachbetrieb die Tragfähigkeit im Neuzustand nachweisen kann. Die Regalreparatur durch Lagertechnik.de erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben und mit passenden Ersatzkomponenten.

    Werden Anfahrschäden oder fehlende Schutzvorrichtungen festgestellt, empfehlen unsere Regalinspekteure passenden Anfahrschutz und Rammschutz zur Nachrüstung. So schützen Sie Ihre Regalanlage dauerhaft vor Folgeschäden.

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    Ablauf der Regalinspektion bei Lagertechnik.de

    Die Regalprüfung erfolgt im laufenden Betrieb, ohne dass Ihre Prozesse unterbrochen werden. Von der Terminabstimmung bis zur Prüfplakette erhalten Sie alle Nachweise vollständig dokumentiert.

    • Terminvereinbarung

      Wir stimmen den Prüftermin flexibel mit Ihnen ab und erinnern Sie auf Wunsch automatisch daran.

    • Prüfung im laufenden Betrieb

      Unsere Regalinspekteure prüfen Ihre Regalanlagen im laufenden Betrieb. Ihre Prozesse müssen dafür nicht unnötig unterbrochen werden.

    • Sichtprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile

      Vor Ort werden alle relevanten Regalbereiche geprüft, Schäden markiert, Abweichungen dokumentiert und sicherheitsrelevante Auffälligkeiten nachvollziehbar erfasst.

    • Prüfbericht und Maßnahmenplan

      Sie erhalten einen Prüfbericht mit Mängelbewertung und Maßnahmenplan. So sehen Sie klar, welche Feststellungen gemacht wurden und welche Schritte empfohlen sind.

    • Prüfplakette mit nächstem Prüftermin

      Nach Abschluss der Prüfung wird die Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin an der Regalanlage angebracht, sofern keine Mängelbeseitigung erfolgen muss.

    • Auf Wunsch Instandsetzung oder Austausch

      Wenn Mängel festgestellt werden, erhalten Sie auf Wunsch ein Angebot für die fachgerechte Regalreparatur oder den Austausch betroffener Bauteile direkt von Lagertechnik.de.

    Ihre Vorteile mit Lagertechnik.de

    Regalprüfung bundesweit, klar dokumentiert, im laufenden Betrieb.

    Sie erhalten eine normgerechte Regalprüfung mit klarer Dokumentation und planbarem Ablauf. So erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht, ohne dass Ihr Lagerbetrieb stillsteht.

    • Bundesweite Regalprüfung mit regionalen Ansprechpartnern
      Mit mehreren Standorten und regionalen Ansprechpartnern betreuen wir Unternehmen bundesweit.
    • Herstellerunabhängige Regalprüfung
      Wir prüfen alle gängigen ortsfesten Regalsysteme unabhängig vom Hersteller.
    • Regalprüfung im laufenden Betrieb
      Ihre Lagerprozesse können weiterlaufen. Die Regalprüfung wird so organisiert, dass der organisatorische Aufwand für Ihren Betrieb gering bleibt.
    • Klare Dokumentation und belastbare Nachweise
      Sie erhalten Prüfbericht, Mängelbewertung, Maßnahmenplan und Prüfplakette in einer nachvollziehbaren Struktur.
    • Vorteile mit Inspektionsvertrag
      Mit dem Inspektionsvertrag erhalten Sie attraktive Konditionen über eine Laufzeit von 3 Jahren.
    • Unterstützung auch nach der Regalprüfung
      Auf Wunsch erhalten Sie direkt ein Angebot für Instandsetzung oder Austausch betroffener Bauteile.

    Über 15 Regalinspekteure an mehr als 10 Standorten

    Ihre Regalprüfung wird durchgeführt von geprüften Regalinspekteuren mit abgeschlossener Fachausbildung im Bereich Lagertechnik und langjähriger Berufserfahrung in der Inspektion ortsfester Regalsysteme. Über 2.100 Unternehmen vertrauen bereits auf diesen Service.

    Regalprüfung in der Praxis: So arbeiten unsere Regalinspekteure

    Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung .

    Servicevertrag für eine regelmäßige Regalprüfung

    Standardmäßig erhalten Sie ein Angebot für eine einmalige Regalprüfung. Wenn Sie wiederkehrende Prüftermine planbar abbilden möchten, ist der Inspektionsvertrag mit drei Jahren Laufzeit und attraktiven Konditionen die passende Variante. Terminüberwachung und automatische Erinnerung sind enthalten.

    • Planbarer Preisrahmen

      vergünstigter Inspektionspreis im Vertrag

    • Fester Ansprechpartner

      persönliche Betreuung durch Ihren Regalinspekteur

    • Klarer Leistungsumfang

      Definition von Umfang und Leistungen im Vertrag

    • Terminüberwachung inklusive

      keine Fristen verpassen

    • Weniger Aufwand für Ihre Verwaltung

      feste Abläufe und klare Zuständigkeiten

    • Dokumentation für Nachweise

      lückenlose Unterlagen für Behörden, Auditoren und Versicherer

    • Optionen nach Bedarf

      individuelle Regelungen nach Abstimmung möglich

    Einzelprüfung oder Inspektionsvertrag?

    Sie können die Regalprüfung als Einzelauftrag beauftragen oder über einen Inspektionsvertrag mit drei Jahren Laufzeit absichern. Der Vertrag bietet Ihnen vergünstigte Prüfkonditionen, feste Terminplanung und automatische Erinnerung – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Gerade wenn Sie regelmäßige Audits bestehen oder mehrere Standorte betreuen, spart Ihnen der Vertrag Zeit und Verwaltungsaufwand.

    Regalprüfung für mehrere Standorte planbar organisieren

    Unternehmen mit mehreren Lagern, Niederlassungen oder Filialen brauchen einen Prüfpartner, der standortübergreifend denkt. Lagertechnik.de organisiert Ihre Regalprüfung zentral und liefert an jedem Standort dasselbe Ergebnis.

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    Ein Partner für alle Standorte

    Sie erhalten alle Prüfungen aus einer Hand. Ihr Ansprechpartner koordiniert die Termine standortübergreifend. Die Dokumentation folgt an jedem Standort demselben Format, sodass Sie Ergebnisse direkt vergleichen und zentral auswerten können.

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    Weniger Verwaltungsaufwand

    Feste Prüftermine, automatische Erinnerungen und ein fester Ansprechpartner ersetzen die standortweise Einzelkoordination. Sie steuern die Regalprüfung zentral statt an jedem Standort neu zu organisieren.

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    Belastbare Nachweise für Audits und Versicherer

    Einheitliche Prüfberichte über alle Standorte hinweg vereinfachen die Nachweisführung gegenüber Berufsgenossenschaften, Versicherern und internen Auditoren.

    Regalprüfung in Ihrer Region

    Für die Koordination vor Ort stehen Ihnen regionale Ansprechpartner zur Verfügung:

    Ihr Standort ist nicht dabei? Über die PLZ-Suche finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.

    Regalprüfung nach DIN EN 15635: Regalprüfung von Lagertechnik.de

    Unsere Leistungen im Überblick

    Hier sehen Sie, welche Leistungen Sie bei der Regalprüfung konkret erhalten. Über 15 qualifizierte Regalinspekteure und mehr als 10 Standorte sichern kurze Reaktionszeiten.

    • Terminmanagement inklusive Erinnerung
    • Regalprüfung im laufenden Betrieb ohne Prozessunterbrechung
    • Sichtprüfung sicherheitsrelevanter Regalteile
    • Abgleich von Belastungsschildern und tatsächlichem Aufbau
    • Lückenlose Dokumentation mit Checkliste und Bildbelegen
    • Kennzeichnung von Schäden vor Ort
    • Prüfbericht mit Mängelbewertung und Maßnahmenplan
    • Empfehlungen zur sicheren Nutzung und Vorbeugung
    • Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
    • Optional: Angebot für Instandsetzung oder Austausch betroffener Bauteile
    • Optional: Inspektionsvertrag mit drei Jahren Laufzeit

    Häufige Fragen zur Regalprüfung

    Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns Betreiber vor der Beauftragung regelmäßig stellen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, hilft Ihnen Ihr regionaler Ansprechpartner weiter.

    Der Zeitbedarf richtet sich nach der Zahl der Regalfelder und den Gegebenheiten vor Ort, nicht nach der Hallenfläche. Nach Ihren Angaben zu Regalart und Umfang schätzen wir den Aufwand vorab realistisch ein und nennen Ihnen ein Zeitfenster für den Prüftag.

    Halten Sie die Regalgänge zugänglich, machen Sie Belastungsschilder sichtbar und melden Sie fehlende Schilder vorab. Hilfreich sind außerdem ein Ansprechpartner vor Ort, Hinweise auf bekannte Anfahrschäden oder nachträgliche Umbauten sowie die Berichte der letzten Prüfung. Leerräumen müssen Sie nichts. Sagen Sie uns aber Bescheid, wenn einzelne Bereiche am Prüftag nicht zugänglich sind.

    Die jährliche Inspektionsfrist ist dann überschritten und der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer weist eine Lücke auf. Eine nachgeholte Prüfung stellt den dokumentierten Zustand wieder her und setzt den Turnus neu auf. Melden Sie sich in diesem Fall zeitnah, damit der Prüftermin nicht in eine Auditphase fällt.

    Eine Mindesthöhe, ab der die Prüfpflicht greift, gibt es nicht. Entscheidend ist, dass ein ortsfestes Regalsystem aus Stahl gewerblich als Arbeitsmittel genutzt wird. Auch ein niedriges Fachbodenregal in der Werkstatt unterliegt damit der jährlichen Inspektion durch eine befähigte Person.

    Eine intern durchgeführte Inspektion gilt nur dann als Nachweis, wenn die prüfende Person die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllt. Ist das nicht der Fall, liegt zwar ein Protokoll vor, es hält aber der Nachfrage von Berufsgenossenschaft oder Versicherer im Schadensfall nicht stand. Die wöchentlichen Sichtkontrollen können und sollen Ihre eigenen Mitarbeitenden nach entsprechender Unterweisung übernehmen.

    Die DGUV Regel 108-007 wurde durch die DGUV Information 208-061 abgelöst. Inhaltlich gelten dieselben Grundpflichten weiter, also wöchentliche Sichtkontrolle durch geschultes Personal und jährliche Inspektion durch eine befähigte Person. Wenn in Ihren internen Prüfunterlagen noch die alte Nummer steht, sollten Sie diese auf die aktuelle Bezeichnung umstellen.

    Regalprüfung beauftragen

    Ihre Regalprüfung in 5 Minuten beauftragen: Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an. Ihr regionaler Ansprechpartner meldet sich bei Ihnen, bespricht den Umfang und koordiniert den Prüftermin für einen oder mehrere Standorte. Die Prüfung findet ohne Betriebsunterbrechung statt, danach erhalten Sie alle Nachweise vollständig dokumentiert.

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