Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061
Eine Regalprüfung ist die fachgerechte Inspektion ortsfester Regalsysteme aus Stahl nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Bei Lagertechnik.de prüfen geprüfte Regalinspekteure Ihre Regalanlagen herstellerunabhängig und bundesweit, ohne Ihren Lagerbetrieb zu unterbrechen. Sie erhalten Prüfbericht, Mängelbewertung, Maßnahmenplan und Prüfplakette als dokumentierten Nachweis. Jetzt Angebot anfordern.
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So funktioniert die Regalprüfung bei Lagertechnik.de

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Warum die Regalprüfung Pflicht ist
Defekte oder überlastete Regale gefährden die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Ihren Warenbestand. Laut DIN EN 15635, DGUV Information 208-061 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Sie als Betreiber verpflichtet, jedes ortsfeste Regalsystem mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Die Prüfpflicht gilt für alle gewerblich genutzten ortsfesten Regalsysteme aus Stahl. Ob Palettenregal, Kragarmregal oder Fachbodenregal: Sobald ein Regalsystem betrieblich eingesetzt wird, unterliegt es der regelmäßigen Inspektion durch eine befähigte Person.
Wenn Sie Prüfintervalle versäumen oder Schäden nicht dokumentieren, riskieren Sie Haftungsansprüche, Bußgelder und Probleme bei Audits durch Behörden oder Versicherer.
Wann war Ihre letzte Regalprüfung? Wenn der Termin länger als 12 Monate zurückliegt, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Regalinspekteure von Lagertechnik.de sind qualifiziert nach DIN EN 15635, Punkt 9.4.2.3 (Experteninspektion) und führen die Prüfung herstellerunabhängig, fachgerecht und bundesweit durch.
Regalprüfung oder Regalinspektion: Was ist der Unterschied?
Regalprüfung und Regalinspektion bezeichnen denselben Vorgang. Die Begriffe werden in den Regelwerken und in der betrieblichen Praxis unterschiedlich verwendet, meinen aber dieselbe Leistung.
Der Begriff Regalinspektion stammt aus der DIN EN 15635. Die Norm unterscheidet drei Stufen: die Sofortmaßnahme bei erkannten Schäden durch jeden Mitarbeiter im Lager, die regelmäßige Sichtkontrolle durch geschultes Betriebspersonal und die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person. Wenn von Regalinspektion die Rede ist, ist in der Regel diese Experteninspektion gemeint.
Der Begriff Regalprüfung ist in der Betriebssicherheitsverordnung und in der DGUV Information 208-061 gebräuchlich. In der Praxis hat sich Regalprüfung als der geläufigere Begriff durchgesetzt.
Für Sie als Betreiber ändert die Begriffswahl nichts an der Pflicht und nichts am Leistungsumfang. Ob in Ihrem Unternehmen Regalprüfung oder Regalinspektion gebräuchlich ist: Was geprüft wird, wie dokumentiert wird und welche Normen gelten, ist in beiden Fällen identisch.





