Rechtliche Grundlagen und Ihre Pflichten
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, ortsfeste Lagereinrichtungen wie Paletten-, Fachboden- oder Kragarmregale regelmäßig prüfen zu lassen. Laut DIN EN 15635, DGUV Information 208-061 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (§10 BetrSichV) werden regelmäßige Prüfungen gefordert.
Während wöchentliche Sichtkontrollen vom geschulten Personal durchgeführt werden dürfen, ist für die jährliche Regalprüfung eine befähigte Person (Regalinspekteur) erforderlich.
Ziel der Prüfung:
Frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Gefahrenquellen wie Beschädigungen, Überlastung oder mangelhafte Befestigungen für mehr Arbeitssicherheit, geringeres Haftungsrisiko und dauerhaften Lagerbetrieb.