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Ein Service für unsere Kunden - Regalinpektion gemäß DIN EN 15635
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| Was ist die „Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen“ und warum ?
Entsprechend dieser Verordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Diese müssen gemäß § 10 von einer befähigten Person kontrolliert werden. Der Ablauf dieser Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen ist im europäischen Normenentwurf Sofortige Meldung Sichtkontrollen Experteninspektion Die Experteninspektion erfolgt bei laufendem Betrieb anhand von Sichtkontrollen, üblicherweise vom Boden aus. Bei einer Inspektion nach den Vorgaben des europäische Normenentwurfs DIN EN 15635 ist davon auszugehen, dass die Forderungen der BetrSichV an die Prüfung erfüllt sind. Prüfpflichtige Regalsysteme: ![]() Fachbodenregale Eine „befähigte Person“ nach § 2 Abs. 7 der BetrSichV ist derjenige, der durch seine „Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels verfügt“. Für die Durchführung dieser Experteninspektion in Ihrem Betrieb und für die Beratung/Schulung Ihrer, für die wöchentliche Prüfung zuständigen Mitarbeiter, können Sie hier einen Termin vereinbaren und wir erstellen Ihnen gerne auch ein unverbindliches Angebot. Weitere Serviceleistungen: Falls nicht vorhanden: Einholung der vorgeschrieben Unterlagen Ihrer Lagereinrichtungen vom Hersteller (in Ihrem Namen) wie Montageanweisungen und Belastungswerte. Erstellen einer Risikoanalyse. Austausch, Reparatur und Ergänzung der entsprechend der Prüfung beanstandeten Regale. |
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