Ein Service für unsere Kunden - Regalinpektion gemäß DIN EN 15635
Was ist die „Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen“ und warum ?


Regalanlagen und deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Entsprechend dieser Verordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Diese müssen gemäß § 10 von einer befähigten Person kontrolliert werden.

Der Ablauf dieser Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen ist im europäischen Normenentwurf
DIN EN 15635 festgelegt
: Dieser sieht unter Anderem vor:

Sofortige Meldung
Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Sicherheitsproblems an den Sicherheitsbeauftragten.

Sichtkontrollen
Wöchentliche (falls nicht anders festgelegt) Sichtkontrollen durch den Sicherheitsbeauftragten oder einem von ihm Beauftragten (qualifizierter Mitarbeiter). Bereits hier ist ein formaler, schriftlicher Bericht aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Experteninspektion
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten.

Die Experteninspektion erfolgt bei laufendem Betrieb anhand von Sichtkontrollen, üblicherweise vom Boden aus.

Bei einer Inspektion nach den Vorgaben des europäische Normenentwurfs DIN EN 15635 ist davon auszugehen, dass die Forderungen der BetrSichV an die Prüfung erfüllt sind.

Prüfpflichtige Regalsysteme:

Fachbodenregale
Mehrgeschosseinrichtungen
Palettenregale
Kragarmregale
Einfahrregale und Durchfahrregale
Durchlaufregale

Eine „befähigte Person“ nach § 2 Abs. 7 der BetrSichV ist derjenige, der durch seine „Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels verfügt“.
Unsere Regalinspektoren haben sich, zusätzlich zu Ihrem fundiertem Fachwissen und Ihrer langjährigen Erfahrung, durch eine Schulung „Prüfung von Regalsystemen“ bei der TÜV SÜD Akademie zur
befähigten Person“ qualifiziert.

Für die Durchführung dieser Experteninspektion in Ihrem Betrieb und für die Beratung/Schulung Ihrer, für die wöchentliche Prüfung zuständigen Mitarbeiter, können Sie hier einen Termin vereinbaren und wir erstellen Ihnen gerne auch ein unverbindliches Angebot.

Weitere Serviceleistungen:
Falls nicht vorhanden oder überholt: Erstellen eines Lagerplans, bei Bedarf mit Lagerplatzkennzeichnung.

Falls nicht vorhanden: Einholung der vorgeschrieben Unterlagen Ihrer Lagereinrichtungen vom Hersteller (in Ihrem Namen) wie Montageanweisungen und Belastungswerte.

Erstellen einer Risikoanalyse.

Austausch, Reparatur und Ergänzung der entsprechend der Prüfung beanstandeten Regale.